(prejus) Tag des Grundgesetzes mahnt alle Deutschen zu Toleranz als Garant der Freiheit. Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Der höchste Wert in unserem Land ist die Freiheit in Meinung, aber auch in der Religionsausübung“.
„Die Demokratie nach der zerstörerischen Diktatur der Nationalsozialisten und die Demokratie nach der Zeit des SED-Unrechts waren in Deutschland kein Geschenk. Diese Demokratie auf der Grundlage unseres Grundgesetzes war eine Errungenschaft und ist noch heute der Garant für Frieden und Freiheit. Darum ist heute umso wichtiger, an diese Errungenschaft zu erinnern und sie zu verteidigen. Nie wieder dürfen Willkür und Unrecht unseren Alltag bestimmen. Das Leben in Toleranz ist das Erfolgsrezept der Deutschen“, sagte Justizministerin Kuder anlässlich des 67. Jahrestages des Grundgesetzes am 23. Mai.
„Unser Grundgesetz gilt uneingeschränkt und bildet den Rahmen unseres freiheitlich-demokratischen Staates. Es besteht keine Notwendigkeit, die Artikel in Frage zu stellen. Die Würde des Menschen ist unantastbar wie auch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Niemand darf aufgrund seines Geschlechtes, seiner Herkunft, einer Behinderung oder seines Glaubens benachteiligt werden. Die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Ausübung einer Religion und auch die freie Meinungsäußerung sind geschützt. Die Grenzen dieser Freiheiten bestehen in ihrer friedfertigen Ausübung und sind durch die Rechtsprechung klar gesetzt. Polemikern und Extremisten, die ungeachtet des Grundgesetzes Ängste gegen Minderheiten und Fremden schüren, müssen wir entschieden argumentativ begegnen. Abschottung und Vertreibung würden uns in die Isolation, zurück in einen diktatorischen Staat führen“, so die Ministerin weiter.
Quelle: Pressemitteilung Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Nr.34/16 vom 20.05.2016.