(prejus) In der kommenden Woche findet der Umzug des Arbeitsgerichts in die neu hergerichteten Räumlichkeiten in der Blumenthalstraße 33 im Agnesviertel statt. In dem Gebäude des Landes NRW, in dem bereits das Landesarbeitsgericht Köln Recht spricht, war das Gericht schon von 1954 bis 1967 ansässig. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) Niederlassung Köln hat die Umbaumaßnahmen sehr engagiert vorangetrieben, so dass der Sitzungsbetrieb planungsgemäß ab dem 30.11.2015 aufgenommen werden kann.
Die neue Adresse ab dem 23.11.2015 lautet:
Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, Telefon: 0221/7740-0, Telefax: 0221/7740-240.
Das Gebäude ist mit den KVB-Linien 16 und 18 (Reichenspergerplatz) erreichbar. Als Parkplätze stehen neben den öffentlichen Parkplätzen im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes der Lentpark (450 Meter – Einfahrt über Innere Kanalstraße) und die Amsterdamer Straße 1 (600 Meter) zur Verfügung.
Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Köln umfasst die Stadt Köln, den Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen-Kreis die Städte Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal.
Das Landesarbeitsgericht Köln ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg.
Frederik Brand
Pressedezernent
Quelle: Aktuelle Presseerklärung weiterer NRW-Justizeinrichtungen vom 19.11.2015.