(prejus) Aschermittwoch alles vorbei? – Bunte Bilder, die im Netz bleiben. Big Data, Cyber-Mobbing und kompromittierende Fotos im Netz. Nach den tollen Tagen machen Bürger leider manchmal auch ärgerliche Erfahrungen. Was mit Daten und Bildern in sozialen Netzwerken passiert, ist vielen Nutzern unbekannt. Erst recht, welchen Aufwand es bedeutet, sie wieder zu löschen.
Justizminister Thomas Kutschaty: „Jeder, der ein Foto ins Netz stellt, muss wissen, welche Verbreitung es erlangen kann. Nicht jede Verkleidung ist so gut, dass man den Jecken darunter nicht mehr erkennt. Hat das närrische Treiben am Aschermittwoch ein Ende, bleiben die Millionen Fotos der Feiernden oft im Netz. Löschungsanträge beschäftigen dann immer wieder auch die Gerichte. Doch wann ein Foto zu löschen ist, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.
Unser Recht stammt noch aus der Kaiserzeit, die zwar den Karneval, nicht aber die millionenfache Verbreitung von Fotoaufnahmen in sozialen Netzwerken kannte. Das Bürgerliche Recht muss für das digitale Zeitalter praxistauglich werden. Wir wollen gemeinsam mit Bürgern festlegen, welchen Inhalt und welche Grenzen ihre Rechte im Netz haben sollen.“
Auf der Online-Beteiligungsplattform www.digitaler-neustart.de haben alle Bürger noch bis zum Aschermittwoch (10. Februar) die Möglichkeit, ihre Anregungen und Kommentare zu posten und der Justiz mitzuteilen, ob und wo sie einen stärkeren Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte für erforderlich halten. Auch wer noch keine Meinung hat, kann sich mit der Teilnahme an einer kurzen Umfrage zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen selbst ein Bild machen. Kutschaty: „Wir wollen, dass die Bürger uns sagen, wo ihnen der Schuh drückt. Dann haben sie eine echte Chance, dass sich zukünftig etwas ändert.“
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de
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Quelle: Aktuelle Presseerklärung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2016.