(prejus) Attentat auf Kölner Oberbürgermeisterin: Eröffnung und Hauptverhandlungstermine im Verfahren gegen Frank S.
Mit Eröffnungsbeschluss vom 10. März 2016 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage des Generalbundesanwalts vom 27. Januar 2016 gegen Frank S. zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Vorsitzende, Barbara Havliza, hat den Beginn der Hauptverhandlung für Freitag, 15. April 2016, 10.30 Uhr, im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, vorgesehen. Folgetermine sind zunächst für den 22. und 29. April, 13. und 17. Mai sowie am 03., 06., 10., 15. und 16. Juni 2016 geplant. Sitzungspolizeiliche Anordnungen und damit die Bestimmungen zum Ablauf des Akkreditierungsverfahrens hat die Vorsitzende noch nicht getroffen.
Da die Vorsitzende den Ablauf des Akkreditierungsverfahrens noch nicht festgelegt hat, sind Akkreditierungen von Pressevertretern zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Es wird deshalb gebeten, von entsprechenden Bemühungen abzusehen. Die Pressestelle wird unverzüglich nach Festlegung – voraussichtlich noch im Laufe des Monats März 2016 – Einzelheiten zum Ablauf des Akkreditierungsverfahrens sowie den sitzungspolizeilichen Anordnungen mitteilen.
Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten Frank S. vor, am 17. Oktober 2015 bei einer Wahlkampfveranstaltung versucht zu haben, die damalige Kandidatin für das Kölner Oberbürgermeisteramt, Henriette Reker, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit einem Messer zu töten. Frau Reker wurde lebensgefährlich verletzt. Außerdem soll er vier weitere, umstehende Personen mit einem Messer verletzt haben. Mit der Tötung von Frau Reker habe der Angeklagte das Ziel verfolgt, ein Zeichen gegen eine – nach seiner Auffassung – verfehlte Politik in Deutschland, insbesondere in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, zu setzen. Zudem habe er verhindern wollen, dass Frau Reker zur Oberbürgermeisterin gewählt wird.
Aktenzeichen: OLG Düsseldorf, III – 6 StS 1/16
Andreas Vitek
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Quelle: Aktuelle Presseerklärung des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 11.03.2016.