(prejus) Anlässlich der Eröffnung der 47. Richterwoche konnte der Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch zahlreiche Gäste begrüßen, unter ihnen die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Anette Kramme, die Hessische Ministerin der Justiz Eva Kühne – Hörmann sowie den Oberbürgermeister der Stadt Kassel Bertram Hilgen. Den Eröffnungsvortrag hielt der Verantwortliche Redakteur für Zeitgeschehen sowie Staat und Recht der Frankfurter Allgemeine Zeitung Dr. Reinhard Müller.
Die diesjährige Richterwoche steht unter dem Thema „Qualitätssicherung – Herausforderung in der Sozialrechtsprechung“. -Die Vorträge spannen einen Bogen von den Anforderungen an die Richterpersönlichkeit über die organisatorische Ausgestaltung des sozialgerichtlichen Verfahrens und die Wissensgewinnung im Gerichtsprozess bis hin zu Fragen der Kontrolle der Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren. Zu der 47. Richterwoche referieren: Joachim Nieding, Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen: „Personalauswahl in der Sozialgerichtsbarkeit“; Dr. Thomas Flint, Richter am Bundessozialgericht: „Anforderungen an Richter der Sozialgerichtsbarkeit und Selbstverständnis“; Stefan Knittel, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg: „Wissensgewinnung und Aufarbeitung des Prozessstoffs in der Sozialgerichtsbarkeit – Qualitätssicherung“; Pablo Coseriu, Richter am Bundessozialgericht und Hans-Christian Jakob, Richter am Thüringer Landessozialgericht: „Ausgewählte Probleme der Beweiserhebung und Wissensgewinnung“; Dr. Steffen Luik, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg: „Sicherung der verfahrens- und verfassungsrechtlichen Standards bei Kommunikationsschwierigkeiten mit Prozessbeteiligten“; Dr. Ruth Düring, Richterin am Bundessozialgericht und Dr. Reimar Buchner, Rechtsanwalt, Berlin: „Qualitätssicherung durch Gewährleistung eines Instanzenzuges“; Dr. Malte Graßhof, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Karlsruhe: „Eignung, Leistung und Befähigung – Anspruch und Wirklichkeit – Beurteilungen und dienstrechtliche Aufsicht“.
Präsident Masuch führte aus, die 47. Richterwoche des Bundessozialgerichts greife zentrale Handlungsfelder für qualitätsvolle Rechtsprechung auf. Gutes Recht in angemessener Zeit sei eine Dienstleistung am Bürger, die den Richterinnen und Richtern anvertraut ist. Im Sinne einer Selbstreflexion stelle sich die Sozialgerichtsbarkeit der Frage, welche richterlichen Arbeitsweisen sich bewährt hätten und wo noch Verbesserungsbedarf bestehe. Zehn Jahre nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz zur „Großen Justizreform“ am 29./30. Juni 2005 in Dortmund, der die Qualitätssicherung als eine der zentralen Herausforderung für die Zukunft der Justiz benannte, bedürften Anspruch und Wirklichkeit guter Rechtsprechung einer kritischen Würdigung. Dies betreffe auch die auf der Tagung damals geforderten Anforderungsprofile und aussagekräftige Beurteilungssysteme im Sinne einer effektiven und transparenten Personalauswahl.
Quelle: Medieninformation des Bundessozialgerichts Nr. 25/15 vom 03.11.2015.