(prejus) Gestern unterzeichneten der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow und seine beiden Amtskollegen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, Prof. Dr. Angela Kolb und Dieter Lauinger, eine neue Vereinbarung über die Bildung von Sicherheitspartnerschaften im Justizvollzug. Die Länder kooperieren in diesem Bereich bereits seit dem Jahr 2004 im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“. Die seitdem bestehende Zusammenarbeit wurde nun auf eine neue Basis gestellt und bekräftigt.
Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow: „Die fruchtbare Zusammenarbeit unserer drei Länder in Fragen der Sicherheit des Justizvollzuges wird mit der Unterzeichnung der neuen Vereinbarung vertieft. Ich freue mich sehr, dass wir hiermit gemeinsam einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten leisten können, der in diesem hochsensiblen Bereich über Ländergrenzen hinweg den Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten, den Gefangenen und nicht zuletzt der Bevölkerung zugute kommt.“
Ministerin für Justiz und Gleichstellung Prof. Dr. Angela Kolb: „Die Sicherheitspartnerschaft hat sich als wichtiges Instrument bewährt. Wir passen die Regelungen jetzt den Veränderungen der Justizlandschaft an und geben damit den Justizvollzugsanstalten die Möglichkeit, weiterhin schnell und unbürokratisch auf kritische Sicherheitslagen zu reagieren. Außerdem befördern wir den Erfahrungsaustausch der Bediensteten in Sicherheitsfragen über die Landesgrenzen hinweg. Dies ist für alle Beteiligten ein wichtiges Pfund.“
Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger: „Die Sicherheitspartnerschaft hat sich seit über zehn Jahren in der Praxis bewährt. Daher ist es gut, dass dieses gemeinsame Projekt der drei Länder nun fortgeschrieben wird. Denn es ist ein Baustein für eine höhere Sicherheit in den beteiligten Justizvollzugsanstalten. Gegenseitige Beratung, Information und Unterstützung in Sicherheitsfragen bis hin zum Austausch von Personal und Gewährleistung der Verlegung von Gefangenen ermöglichen einen größeren Handlungsspielraum bei der Vorbeugung von Konflikten oder Risiken.“
Die Partnerschaft dient dem Ziel, durch gegenseitige Beratung, Information und Unterstützung in Sicherheitsfragen das Sicherheitsniveau in den Justizvollzugsanstalten der drei Länder zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung ist daneben die Möglichkeit, gefährliche Gefangene zur Vermeidung oder nach außerordentlichen Vorkommnissen unbürokratisch und schnell in ein anderes Bundesland zur sicheren Unterbringung verlegen zu können. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsgruppen Justizvollzug intensiviert. So können etwa länderübergreifende Durchsuchungseinsätze zielgerichtet durchgeführt werden.
Anja Schrott
Ministerium für Justiz und Gleichstellung
des Landes Sachsen-Anhalt
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Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 74/2015 vom 13. November 2015.