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04 Februar

(prejus) Oberlandesgericht Hamm: Das Singen des sog. U-Bahn-Liedes kann den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Das in der Öffentlichkeit hörbare Singen des sog. U-Bahn-Liedes mit dem Text “Eine U-Bahn, eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von Jerusalem bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir!” kann den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Das hat der 1. Strafsenat des […]

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