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08 September

(prejus) Ein handschriftlich abgesetztes Testament, welches die Erblasserin im Text nicht selbst geschrieben, aber selbst unterschrieben hat, ist ein im zivilrechtlichen Sinne formunwirksames Testament, aber keine im strafrechtlichen Sinne unechte Urkunde. Das hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.07.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund im Ergebnis bestätigt. Die im […]

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