(prejus) Oberlandesgericht Hamm: Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist ein Sachmangel. Die aufgrund fehlender Orientierungslinien bestehende Funktionseinschränkung der Rückfahrkamera kann bei einem Mercedes Benz CLS 350 CDI einen erheblichen Sachmangel darstellen, der den Käufer zum Rücktritt vom Fahrzeugkauf berechtigt. Das hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 09.06.2015 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts […]
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