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28 Februar

(prejus) Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Leiharbeitnehmer am Arbeitsplatz bestohlen – Haftung des Entleihers. Die Beklagte betreibt ein Restaurant. In diesem war der Kläger, ein Leiharbeitnehmer, an zwei Tagen im Jahr 2014 als Servicekraft eingesetzt. Er hinterließ seine persönlichen Gegenstände während seiner Arbeitszeit in einem Mitarbeiterraum, der sich außerhalb der Gasträumlichkeiten befand. Der einzige Schlüssel für diesen Raum […]

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