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09 April

(prejus) Oberlandesgericht Köln: Lastschrift ist nicht genug. Beim Abschluss eines Stromvertrages muss es mehrere Bezahlmöglichkeiten geben. Es genügt nicht, wenn für einzelne Tarife lediglich das Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) angeboten wird. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die Berufung des Stromanbieters entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Der Stromanbieter hatte […]

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