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09 Dezember

(prejus) OLG Hamm präzisiert Verkehrssicherungspflichten für an Straßen aufgestellte Werbeanlagen. Nach der Entscheidung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.03.2016 (Az. 9 U 134/15) dürfen neben der Straße aufgestellte Werbeanlagen Verkehrsteilnehmer nicht ablenken, behindern und müssen standsicher aufgestellt sein. Weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz stürzender Kradfahrer müssen sie nicht aufweisen. Die Entscheidung des 9. Zivilsenats […]

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