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12 Dezember

(prejus) Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen des Vorwurfs einer Tätlichkeit. Der schwerbehinderte Kläger war seit dem Jahr 1987 bei der Beklagten, einem Versicherungsunternehmen, als Einkaufssachbearbeiter tätig. Er nahm am Altweibertag 2015 auf dem Betriebsgelände der Beklagten an einer Karnevalsfeier teil. Dazu hatte er sich als Al Capone kostümiert. Im Laufe […]

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