(prejus) Die vom Rat der Gemeinde Kürten am 17. September 2014 beschlossene Außenbereichssatzung Breibacher Weg ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit dem am 28.12.2015 den Beteiligten zugestelltem Urteil vom 11.12.2015 entschieden. Hintergrund des jetzt entschiedenen kommunalrechtlichen Streits zwischen der Gemeinde Kürten und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sind anhaltende baurechtliche Streitigkeiten wegen der Bebauung und Nutzung […]
Weiterlesen...