(prejus) Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 02.09.2016 die Klage von Bushido gegen die Indizierung seiner CD Sonny Black abgewiesen. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte im April 2015 entschieden, die CD Sonny Black in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen. Dagegen hat Bushido geklagt und zur Begründung vorgetragen, die CD sei nicht jugendgefährdend. […]
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