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16 Juli

(prejus) Mit Urteil vom 18. Mai 2016 (Az. 10 K 2790/14 E) hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass der Splittingtarif nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt. Die Kläger sind nicht miteinander verheiratet und leben mit ihren drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Für das Streitjahr beantragten […]

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