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25 März

(prejus) Oberlandesgericht Hamm: Verfahrenskostenhilfe auch bei Eigentum an Dreifamilienhaus möglich. Gehört einer Partei ein Dreifamilienhaus, ist Verfahrenskostenhilfe wegen dieses Vermögenswertes nur dann zu versagen, wenn die Partei das Haus zeitnah in zumutbarer Weise veräußern oder beleihen kann. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 17.12.2015, erlassen am 23.12.2015, entschieden […]

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