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03 Februar

(prejus) Finanzgericht Köln erleichtert Verlustabzug bei Ferienhäusern. Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses können selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 17.12.2015 (10 K 2322/13) selbst für den Fall angenommen, dass der Eigentümer sich […]

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