(prejus) Die beklagte Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten für das anthroposophische nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Iscador M ab. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung ist ohne Erfolg geblieben. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat am Dienstag, dem 15. Dezember 2015, aufgrund mündlicher Verhandlung die Revision der Klägerin zurückgewiesen: Die Klägerin hat keinen Anspruch […]
Weiterlesen...