image
21 Oktober

(Prejus) Dass es beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes durch betriebsbedingt verspritztes Wasser zu einer – mit vertretbarem Aufwand – nicht zu verhindernden Glättebildung kommen kann, ist allgemein bekannt. Auf diese Gefahr muss ein Kunde deswegen nicht hingewiesen werden. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 22.05.2015 entschieden und damit das erstinstanzliche, eine Schadensersatzklage […]

Weiterlesen...