(prejus) Sozialgericht Dortmund: Hartz IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß. Der seit 01.01.2017 für alleinstehende Langzeitarbeitslose geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts von 409,- Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 31-jährigen Arbeitslosen aus Hemer entschieden, der das Jobcenter Märkischer Kreis auf Gewährung höherer Grundsicherungsleistungen verklagt hatte. Der Kläger machte […]
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