image
05 Juni

(prejus) Fristlose Kündigung einer Geschäftsführerin wegen illoyalen Verhaltens. Betreibt die Geschäftsführerin eines Vereins auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein solch illoyales Verhalten wird die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfriede erheblich gestört. Die Klägerin war als Geschäftsführerin bei dem […]

Weiterlesen...