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10 März

(prejus) Loveparade-Zivilverfahren: Zweifel der Klägerinnen an Unparteilichkeit einer Richterin nachvollziehbar. Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf sieht die von den Klägerinnen in zwei vor dem Landgericht Duisburg zu verhandelnden Loveparade-Zivilverfahren vorgebrachten Umstände als ausreichend an, um Zweifel an der Unparteilichkeit der Vorsitzenden Richterin zu begründen. Der Senat hat daher mit zwei Beschlüssen vom 3. März […]

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