(prejus) Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht: Oberlandesgericht Hamm klärt die Schadensberechnung. Wer ein Foto ohne Zustimmung des Fotografen auf seiner Homepage veröffentlicht, schuldet dem Fotografen als dem Inhaber des Urheberrechts Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr. Die Höhe dieser Gebühr kann auf der Grundlage eines Lizenzbetrages bemessen werden, den der Fotograf für das Foto mit […]
Weiterlesen...