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25 Juni

(prejus) Jobcenter ist zur Zahlung von Leistungen verpflichtet. Trotz Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit sei eine Verweisung an den Sozialhilfeträger nicht zulässig. In einem Eilverfahren hat der 9. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ein Jobcenter zur Zahlung von Leistungen verpflichtet. Trotz Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit sei eine Verweisung an den Sozialhilfeträger nicht zulässig. Der 1976 geborene Antragsteller […]

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