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15 September

Eine Vorlaufzeit von 48 Stunden zwischen dem Aufstellen von mobilen Halteverbotsschildern und dem Abschleppen eines ursprünglich rechtmäßig abgestellten Fahrzeugs genügt regelmäßig, um den Fahrzeugverantwortlichen mit den Kosten der Abschleppmaßnahme belasten zu können. Dies hat heute das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Die in Düsseldorf wohnhafte Klägerin hatte ihr Fahrzeug am 19. August […]

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