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02 Dezember

(prejus) Mit Urteil vom 26.11.2015 hat die 14c.-Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (14c O 124/15) ihren einstweiligen Verfügungsbeschluss vom 24.08.2015 bestätigt. Auf der Verpackung von Kondomen darf nicht mit der Angabe „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ geworben werden. Denn dadurch kann der Verbraucher darüber getäuscht werden, dass ein Kondom tatsächlich nur […]

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