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05 Januar

(Prejus) Oberlandesgericht Hamm prüft sogenanntes „Zettel-Testament“. Ein ernsthafter Testierwillen kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Lübbecke bestätigt, die die […]

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