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18 Januar

(prejus) Oberlandesgericht Hamm: Kein Haftungsprivileg bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten. Wer einem Nachbarn im Rahmen einer Gefälligkeit leicht fahrlässig einen Schaden zufügt, für den die Gebäude- und Hausratsversicherung des Nachbarn eintritt, kann von der Versicherung in Regress genommen werden. Aus dem Nachbarschaftsverhältnis ergibt sich in diesen Fällen keine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Das hat der […]

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