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31 Januar

(prejus) Oberlandesgericht Hamm: Überhöhter Kraftstoffverbrauch als Mangel? Der Kfz-Käufer muss nach Tabellenwerten ermittelten Spritverbrauch hinnehmen. Verweist ein Verkaufsprospekt auf nach „Richtlinie 80/1268/EWG ermittelte Kraftstoffverbrauchswerte“, liegt bei einem überhöhten Kraftstoffverbrauch schon dann kein erheblicher Fahrzeugmangel vor, wenn auch nur eine der beiden Prüfungsmethoden der Richtlinie einen die Prospektangabe um weniger als 10% übersteigenden Spritverbrauch ergibt. Das […]

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