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24 April

(prejus) Neue Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund. Hartz IV: Fahrtkostenpauschale bei Nebentätigkeit anrechnungsfrei. Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, wird diese nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Langzeitarbeitslosen aus Bochum entschieden, der zehn Stunden monatlich für 100,00 Euro als […]

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