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22 Dezember

(prejus) Wer einen anderen Erwachsenen zu selbstgefährdendem Tun veranlasst, haftet nicht für Schäden, die dem Erwachsenen entstehen, wenn sich die Gefahr realisiert, in die sich dieser eigenverantwortlich selbst begeben hat. Unter Hinweis darauf hat der 9. Zivilsenat das klageabweisende Urteil des Landgerichts Münster mit Senatsbeschluss vom 25.11.2015 bestätigt. Im September 2012 besuchte die seinerzeit 51 […]

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