(prejus) Oberlandesgericht Hamm: Mietwagenkosten – 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt Schwacke. Sind bei der Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens Mietwagenkosten nach dem angemessenen Normaltarif zu schätzen, ist als Schätzungsgrundlage auf den Mittelwert der Marktpreiserhebungen nach der „Schwacke-Liste“ und dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel abzustellen (Modell Schwacke). Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 18.03.2016 entschieden […]
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