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20 April

(prejus) Oberlandesgericht Hamm: Ohne Gutachten keine rechtswirksame Änderung des Geschlechts. Ohne sachverständige Begutachtung kann ein Gericht keine Namensänderung und keine Veränderung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz aussprechen. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 22.02.2017 beschlossen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Die antragstellende Person ist in rechtlicher Hinsicht ein Mann. […]

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