(prejus) Oberlandesgericht Hamm: 3.000 € Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail. Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten – nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen – eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 25.11.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster bestätigt. Die Klägerin betreibt eine […]
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