(prejus) DAV: Der Führerschein ist kein Universal-Druckmittel! Statement von Rechtsanwalt Christian Janeczek, Mitglied des Ausschusses Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV).
„Wieder einmal soll der Führerschein als Druckmittel in Fällen herhalten, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben. Wie zuvor schon im Kontext von Steuersündern oder allgemein Straffälligen wird nun auch für Unterhaltsschuldner die Möglichkeit diskutiert, vermeintliche Zahlungsunwilligkeit mit Fahrverboten zu ahnden: Familienministerin Giffey ist der Auffassung, wer nicht zahle, müsse laufen. So einfach ist es jedoch nicht.
Durch den Anknüpfungspunkt des Kindesunterhalts wird auf emotionales Verständnis gesetzt – und nur im Nebensatz erwähnt, dass es lediglich um Rückzahlungsansprüche des Staates geht. Der streckt den Alleinerziehenden den Unterhalt nämlich vor.
Fahrverbote als allgemeine Sanktionsmöglichkeit außerhalb von Verkehrsstraftaten sind abzulehnen. Zum einen erzeugen sie bei verschiedenen Personenkreisen eine enorm unterschiedliche Druckwirkung, was unter dem Aspekt der Gleichbehandlung bedenklich ist: Den Berufskraftfahrer oder den Pendler aus der Provinz trifft eine solche Aussicht ungleich stärker als jemanden aus der Großstadt mit guter ÖPNV-Vernetzung. Finanzstarke Personen – also gerade die, die zahlen könnten, aber nicht wollen – können viel leichter auf Taxis oder Fahrdienste zurückgreifen und werden dadurch privilegiert. Zum anderen muss stark bezweifelt werden, ob die Polizei die Ressourcen für die Überprüfung solcher Maßnahmen aufbringen kann.“
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Quelle: Pressemitteilung Deutscher Anwaltverein vom 23. August 2018.
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