Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach
Gerichtlicher Vergleichsvorschlag gescheitert
(prejus) Heute verhandelt das Verwaltungsgericht Köln drei Klagen des BUND NRW e.V. im Zusammenhang mit der Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach durch die RWE Power AG.
Mit seinen Klagen richtet sich der BUND NRW e.V. zum einen gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach im Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. Dezember 2020 und zum anderen gegen die Grundabtretung (Enteignung) eines ca. 500 qm großen Grundstücks.
Zu Beginn der mündlichen Verhandlungen schlug die Kammer den Beteiligten eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits vor und erörterte ausführlich die rechtlichen Hintergründe, die für eine solche Lösung sprächen.
Einer der vom Gericht gemachten Vorschläge sah vor, dass sich die RWE Power AG bereit erklären sollte, bis zum Ablauf des Hauptbetriebsplans (Ende des Jahres 2020) keine Rodungen des Hambacher Forsts durchzuführen. Da Vertreter der RWE Power AG bereits an anderen Stellen öffentlich zugesagt hatten, bis Ende September 2020 keine Rodungen vorzunehmen, gehe es vorliegend noch um die Monate Oktober bis Dezember 2020. Ab Januar 2021 habe der streitgegenständliche Hauptbetriebsplan ohnehin keine Wirkungen mehr. Hinsichtlich der in Streit stehenden Grundabtretung sollte das beklagte Land zusichern, den Grundabtretungsbeschluss aufzuheben, wenn die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans, der derzeit beim OVG NRW anhängig ist, aufgehoben werde. Im Gegenzug sollte der BUND NRW e.V. seine Klagen nicht fortführen. In diesem Vergleichsvorschlag sah die Kammer die Möglichkeit, den Streit im und um den Wald jedenfalls für die nächsten 21 Monate zu befrieden.
Der Vergleichsvorschlag wurde von der RWE Power AG jedoch nicht angenommen, da sie keine Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung sah. Die rechtliche Klärung der in Streit stehenden Fragen sei für sie in Bezug auf andere Genehmigungen und Verfahren weiterhin bedeutsam.
Daher entscheidet die Kammer nun über die Klagen in der Sache.
Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird das Ergebnis ebenfalls im Wege einer Presseerklärung mitgeteilt.
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Pierre Becker-Rosenfelder
Richter am Verwaltungsgericht
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Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. März 2019
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