BDV fordert Deckelung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung
(prejus) BDV entsetzt über politische Unterstützung für die Versicherungsunternehmen zu Lasten der versicherten Personen.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum „Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ liegt auf dem Tisch. Der Bund der Versicherten e. V. – Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht – ist entsetzt: „Wir erleben erneut eine weitere, massive Unterstützung der Lebensversicherungsunternehmen zu Lasten der Versicherten“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Nach Einschätzung des BdV erlauben die Regelungen den Unternehmen letztlich sogar noch höhere Provisionen auszukehren, als nach einer strengen aufsichtsrechtlichen Auslegung jetzt erlaubt wäre. Zudem werden die Regelungen immer intransparenter, da die Unternehmen zukünftig selbst einschätzen sollen, wie „hochwertig und zufriedenstellend“ ihre Vermittler arbeiten. „Es ist unklar, ob und wie die Selbsteinschätzung der Unternehmen überprüft und korrigiert werden kann. Hier wäre die Aufsicht gefordert, die das aber nicht umsetzen kann, da sie keine zusätzlichen Mittel für diese Aufgabe bekommen soll“, gibt Kleinlein zu bedenken.
Die Entscheidungen zur Rürup-Rente und zur Restschuldversicherung empfindet Kleinlein als Katastrophe für alle Verbraucherinnen und Verbraucher: „Es ist ein Unding, dass reine Rentenverträge ohne Kapitalwahlrecht, wie etwa die Rürup-Rente, anscheinend außen vor bleiben sollen – und die Regelungen zur Restschuldversicherung sind bei weitem nicht ausreichend!“ Kleinlein hofft, dass im Rahmen einer Anhörung auf grundlegende Probleme aufmerksam gemacht werden kann. „Dieser Gesetzentwurf bedarf einer intensiven Analyse und Diskussion“, erklärt Kleinlein.
Der Verbraucherschutzverein fordert zudem, dass Entscheidungen über den Höchstrechnungszins nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als einfacher nachgelagerter Behörde entschieden werden sollten. „Derart politische Entscheidungen sollten in den Händen eines politischen Akteurs liegen, entweder beim Bundesfinanzministerium oder aber beim Gesetzgeber“, erläutert Kleinlein.
Kleinleins Fazit: „Der Entwurf liest sich so, als hätte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitgeschrieben. Es sind letztlich nur Elemente aufgegriffen worden, die der Versicherungswirtschaft helfen. Unterm Strich wird die Position der versicherten Personen wieder einmal geschwächt.“
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit ca. 50.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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Quelle: Pressemitteilung Bund der Versicherten e. V. vom 28.03.2019
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