Zweites Staatsexamen auch in Mecklenburg-Vorpommern Prüfungen online
Justizministerin Katy Hoffmeister im Landtag: „Auch im Rechtsreferendariat schreitet die Digitalisierung voran. Wir sind auf gutem Weg“
(anwalt-suchportal) „Das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern wird immer digitaler. Referendarinnen und Referendare, die in Gerichten mit elektronisch geführten Akten eingesetzt sind, wird schon jetzt ein sogenannter ECOS Secure Boot Stick zur Verfügung gestellt. Damit können zu bearbeitende elektronische Akten eingesehen werden. Andererseits ist ihnen so der digitale Dokumentenaustausch untereinander und mit ihren Ausbildenden möglich. Des Weiteren sollen die Referendare bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Frühjahr mit funktionsbezogenen Laptops ausgestattet werden. So wird ihnen ein mobiles Arbeiten gewährleistet. Die Entscheidung, in welche Akten Einsicht genommen werden kann, obliegt dabei den jeweiligen Ausbildenden“, teilte Justizministerin Hoffmeister im Landtag mit.
Examensprüfungen: Umstellung auf computergestützte Form
„Zum Thema digitale Examensprüfungen haben wir auch eine klare Auffassung: Wir wollen sie. Das bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Das Landesjustizprüfungsamt hat ausgelotet, unter welchen rechtlichen, organisatorischen, technischen und haushälterischen Voraussetzungen die Abnahme der Klausuren von der bisherigen handschriftlichen auf eine computergestützte Form umgestellt werden kann. Wir müssen geeignete Räume finden, wo den Referendarinnen und Referendaren Rechner in sicherer Umgebung zur Verfügung gestellt werden kann. Erste Erfahrungen damit hat Sachsen-Anhalt. Wir sind mit den Verantwortlichen dort im Gespräch. Wir müssen eine Lösung finden, gegebenenfalls mit einem externen Dienstleister, denn wir dürfen nicht in der Digitalisierung hinterherhinken. Ich unterstütze daher die Bestrebungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, per Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz den Ländern zu ermöglichen, Examensklausuren elektronisch durchzuführen“, so Ministerin Hoffmeister.
Quelle: Justitzministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 10.12.2020
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