Video-Verhandlungen sind technisch möglich, sofern der Wille besteht
Es geht auch digital, wie das Landgericht Hamburg erfolgreich unter Beweis stelt
(anwalt-suchportal) Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Zivilkammern des Landgerichts Hamburg den Einsatz von Videokonferenztechnik für mündliche Verhandlungen stark ausgeweitet. In geeigneten Fällen können sich damit Rechtsanwälte, Parteien, Zeugen und Sachverständige zu Verhandlungsterminen zuschalten und von außerhalb an der Sitzung teilnehmen. Dadurch werden Reisewege für die Beteiligten entbehrlich, was die Terminplanung für alle Beteiligten vereinfacht und vielen Anwälten mit ihren Mandanten angesichts der verschärften Corona-Maßnahmen sehr entgegen kommt. Dank der technischen Ausstattung in den Verhandlungssälen des Landgerichts besteht diese Möglichkeit für jede der 36 Zivilkammern und 19 Kammern für Handelssachen, so dass inzwischen täglich im Schnitt fünf Verhandlungen videogestützt stattfinden. Besonders häufig finden Sitzungen mit Video-Schalte in Zivilkammern mit Zuständigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht, dem Schutz geistigen Eigentums und dem Presserecht statt, in denen Anwälte und ihre Mandanten häufig von auswärts anreisen müssten.
Im April 2020 mit dem Echtbetrieb mit Video-Verhandlungen aufgenommen
Nach einer kurzen Testphase im März 2020 haben mehrere Kammern des Landgerichts schon im April 2020 mit dem Echtbetrieb in einer Reihe von Zivilfällen begonnen, in denen sich die Beteiligten mit der Verhandlung per Video einverstanden erklärt haben. Nach guten Erfahrungen und entsprechenden Rückmeldungen aus der Anwaltschaft konnte das Angebot videogestützter Verhandlungen stark ausgeweitet werden. Ergänzend zu Videokonferenzen, die bei Bedarf mithilfe von mobilen Geräten im Sitzungssaal aufgebaut werden, sind mittlerweile sieben Verhandlungssäle des Landgerichts mit stationärer Medien- und Konferenztechnik ausgestattet. Unabhängig vom technischen Aufbau sind in der Video-Verhandlung alle Verfahrensbeteiligten für einander sicht- und hörbar. Ort der Verhandlung bleibt der Gerichtssaal, in dem sich mindestens der oder die Richter aufhalten und der auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Die Verhandlung wird nicht aufgezeichnet, sondern wie in allen Zivilverfahren protokolliert.
Hamburger Justiz bei der Digitalisierung ganz weit vorne
Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Ich freue mich, dass die Hamburger Justiz bei der Digitalisierung vorangeht und die Richterinnen und Richter die Videokonferenztechnik stark nutzen. Sie ist ein wichtiger Baustein, um die Justiz stark und zukunftsfest zu halten. Wir haben insbesondere in den letzten Monaten gesehen, dass die Möglichkeit zur Videoverhandlung eine wertvolle Hilfe war. Vor dem Hintergrund dieser breiten Akzeptanz treiben wir die Modernisierung gemeinsam weiter voran. Wichtig ist dabei der Erfahrungsaustausch, denn im Mittelpunkt stehen die Menschen. Wir wollen alle Beteiligten mitnehmen.“
Postive Resonanz: Video-Verhandlungen werden gut angenommen
Der Vizepräsident des Landgerichts Hamburg Bernd Lübbe erklärt: „Wie man an der Häufigkeit von Video-Verhandlungen ablesen kann, gibt es unter den Richtern/innen und Rechtsanwälten/innen eine sehr gute Resonanz und eine hohe Akzeptanz. Das gilt sowohl für die grundsätzliche Eignung der Videotechnik in der mündlichen Verhandlung als auch für die Zuverlässigkeit und Bedienbarkeit der verwendeten Technik. Nicht jeder Fall ist gleich geeignet, und das persönliche Gespräch im Gerichtssaal wird in vielen Fällen ein unverzichtbarer Bestandteil des Gerichtsalltags bleiben. Für mindestens ebenso viele Fälle bedeuten Video-Verhandlungen jedoch eine große Erleichterung für alle Beteiligten. Das gilt in Zeiten von Corona und absehbar auch darüber hinaus.“
Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind vorgeschrieben, solange die Parteien nicht darauf verzichten, und es entspricht der üblichen Praxis, dass das Gericht den Rechtsstreit mit den Parteivertretern und manchmal auch ihren Mandanten mindestens in einem Termin zur mündlichen Verhandlung erörtert. Normalerweise ist bei einem Zivilverfahren in erster Instanz eine Güteverhandlung mit den Parteien sogar zwingend vorgeschrieben. Für die mündliche Verhandlung und in Fortsetzungsterminen kann das Gericht den Beteiligten gestatten, per Video-Übertragung an der Verhandlung teilzunehmen.
Beteiligten können frei entscheiden, ob sie online-Verhandlung möchten
Die Beteiligten können dann frei entscheiden, ob sie persönlich in den Gerichtssaal kommen oder auf die Video-Übertragung zurückgreifen. Häufig kommt es daher vor, dass nur einer der beiden Parteivertreter oder auch nur ein Zeuge über Video an der Verhandlung teilnimmt, während die anderen Beteiligten sich im Gerichtssaal aufhalten. Manchmal kann die Konferenztechnik auch dazu dienen, die Parteien bzw. zuständigen Mitarbeitern in eine Verhandlung einzubeziehen, wenn deren Anreise unverhältnismäßig erschiene oder das Bedürfnis im Einzelfall, etwa bei Vergleichsverhandlungen, spontan entsteht.
Auch die anderen Bereiche der hamburgischen Justiz setzen auf den Einsatz von Videotechnik für Anhörungen und Verhandlungen. Die bereits vorhandene technische Ausstattung wird durch den Einbau stationärer Anlagen in die Sitzungssäle weiter ausgebaut. Im Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichts konnte zuletzt im Dezember 2020 einer der historischen Sitzungssäle denkmalgerecht mit Video-Konferenz- und Medientechnik ausgestattet werden. Die übrigen Säle und Sitzungszimmer sollen bis Ende Februar 2021 ausgestattet werden.
Quelle: Presse Hanseatisches Oberlandesgericht vom 30.12.2020
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