(prejus) Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt: „Gleichstellungspolitik strategisch denken und wirksam umsetzen – Für eine zukunftsfähige Neuauflage des NGG“. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22.01.2016, TOP 33.
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“
So steht es seit 1993 in der Niedersächsischen Verfassung. Seit 1994 enthält auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Art. 3 Abs. 2 den Satz: c„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Der Staat hat die Verpflichtung, Politik so zu betreiben, dass eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter erreicht wird. Niedersachsen hat sich dieser Aufgabe früh gestellt. Bereits 1994 trat das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz, das NGG, in Kraft. Es regelte für den Bereich des Öffentlichen Dienstes vor allem, dass in den Besoldungs- und Vergütungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert waren, so lange bevorzugt Frauen einzustellen waren, bis die Parität von Frauen und Männern erreicht war.
Das Gesetz von 1994 war zu seiner Zeit führend, es war ein gutes Frauenfördergesetz und hat mit Frauenbeauftragten und den Frauenförderplänen eine wirksame Infrastruktur geschaffen, um Frauen zu fördern und ihre Belange zu vertreten. Diese Ansätze sind durch die Novellierung des NGG 2010 konterkariert worden. Gravierendste Änderung war, dass das gemeinsame Ziel für alle Dienststellen, Frauen so lange zu fördern, bis sie in jeder Besoldungs- und Vergütungsgruppe 50 % erreicht haben, entfallen ist. Jede Dienststelle kann zurzeit selbst festlegen, wie wichtig ihr die Frauenförderung ist.
Diese Landesregierung ist deswegen angetreten, das NGG wieder zu einem wirkungsvollen Instrument aktiver Gleichstellungs- und Gender-Politik auszubauen. Das ist dringend notwendig. Dazu nur eine Zahl: Wie Sie dem letzten Bericht zur Durchführung des NGG entnehmen können, betrug der Anteil von Frauen an allen Beamtinnen und Beamten in der Besoldungsgruppe A 16 nur etwa ein Viertel!
Wir sind uns einig, dass das NGG sich wieder auf die gerechte Beteiligung von Frauen in allen Hierarchieebenen konzentrieren muss. Ziel ist es, Frauen zu fördern, bis sie in den Besoldungs- und Entgeltgruppen einer Dienststelle sowie in Gremien hälftig beteiligt sind.“ Wir sind uns auch darüber einig, dass die Rechte und die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten nach dem NGG – also der Gleichstellungsbeauftragten in staatlichen Dienststellen – gestärkt werden müssen. Dazu gehört unter anderem ein Klagerecht in Fällen, in denen die Gleichstellungsbeauftragte in ihren eigenen Statusrechten verletzt wird.
Wir stimmen darin überein, dass – von wichtigen Ausnahmen (insb. im Leitungsbereich oder bei höhengleichen Umsetzungen innerhalb eines Hauses) abgesehen – künftig wieder alle Stellen ausgeschrieben werden müssen. Die Ausschreibung soll grundsätzlich öffentlich erfolgen. Und wir haben eine Übereinstimmung darin, dass wir die Karrierechancen auch der Frauen – und Männer! – stärken müssen, die aus familiären Gründen Teilzeit arbeiten.
Die Arbeiten an der NGG-Novelle sind weit gediehen. Ich gehe davon aus, dass das Kabinett bald die Verbandsanhörung beschließen wird und dass der Gesetzentwurf dann noch im 1. Halbjahr den Landtag erreichen wird. Wir werden die Novellierung des NGG flankieren mit weiteren Maßnahmen, um die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen zu fördern. So ist ein neues Mentoring-Programm für die Frauen im öffentlichen Dienst in Vorbereitung und ein Karrierenetzwerk wird aufgebaut.
„Gesellschaftlicher Fortschritt und Gleichstellung gehören zusammen“ heißt es im vorliegenden Entschließungsantrag. Ich kann das nur unterstützen. Lassen Sie uns zusammen die Weichen stellen für ein gleichberechtigtes und partnerschaftliches Miteinander von Männern und Frauen in Niedersachsen!“
Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:
Frau Heinke Traeger
Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 22.01.2016.