(prejus) Gerichtsverhandlungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in „Kindschaftssachen“ – jetzt auch vor Ort in Itzehoe und Lübeck.
Aufgrund einer Gesetzes- und Verordnungsänderung ist es seit dem 1. Januar 2016 möglich, dass das Oberlandesgericht nicht nur an seinem Sitz in Schleswig Gerichtsverhandlungen abhält. In „Kindschaftssachen“, in denen in 1. Instanz die Familiengerichte in den Bezirken Itzehoe (Amtsgerichte Elmshorn, Itzehoe, Meldorf, Pinneberg) und Lübeck (Amtsgerichte Ahrensburg, Eutin, Lübeck, Oldenburg, Ratzeburg, Reinbek, Schwarzenbek) entschieden haben, wird der jeweils zuständige Familiensenat des Oberlandesgerichts nach Itzehoe oder Lübeck reisen, um vor Ort mit allen Beteiligten des Beschwerdeverfahrens zu verhandeln.
Zu den „Kindschaftssachen“ gehören u. a. Verfahren, die das Umgangsrecht eines Elternteils oder die elterliche Sorge betreffen. An diesen Verfahren sind in der Regel viele Personen beteiligt. Neben den Eltern und deren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den Verfahrensbeiständen der minderjährigen Kinder und den Vertretern der Jugendämter werden meistens auch die minderjährigen Kinder und Jugendlichen selbst vom Familiensenat des Oberlandesgerichts angehört. Durch die nunmehr geschaffene Möglichkeit, in diesen Verfahren auch vor Ort in Itzehoe oder Lübeck Gerichtstage abzuhalten, wird allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere den minderjährigen Kindern und Jugendlichen, eine zeitaufwändige Anreise nach Schleswig erspart.
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts haben von der Neuregelung trotz der damit verbundenen eigenen Mehrbelastung bereits Gebrauch gemacht und erste Gerichtstermine vor Ort festgesetzt.
Frauke Holmer
Richterin am Oberlandesgericht
Pressesprecherin
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Quelle: Pressemitteilung Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Nr. 2/16 vom 22. Januar 2016.