(prejus) Bürgernahe Justiz. Sozialgericht Hildesheim startet mit Gerichtstagen und eigener Rechtsantragstelle im Amtsgericht Göttingen.
Am Mittwoch, den 6. April 2016 fand der erste Gerichtstag des Sozialgerichts Hildesheim in den Räumen des Amtsgerichts Göttingen statt. Der Direktor des Sozialgerichts führte als Vorsitzender persönlich die Verhandlung durch. Zugleich bot das Sozialgericht Hildesheim an diesem Mittwoch den Service der Rechtsantragstelle an.
Das Sozialgericht Hildesheim hat nun wöchentlich jeweils mittwochs die Möglichkeit, Gerichtstage in den Räumen des Amtsgerichts Göttingen abzuhalten. Jeden Mittwoch wird das Sozialgericht Hildesheim mit der Rechtsantragstelle beim Amtsgericht Göttingen präsent sein.
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Sozialgericht Hildesheim und Amtsgericht Göttingen sind in Südniedersachsen ab heute ein Gerichts-Tandem. Allen an dem Modellprojekt beteiligten Angehörigen des Sozialgerichts Hildesheim und des Amtsgerichts Göttingen danke ich sehr für ihren Einsatz und wünsche dem Gespann ein gutes Gelingen! Mit den Gerichtstagen und der sozialgerichtlichen Rechtsantragstelle rückt das Sozialgericht Hildesheim näher an die Menschen im südlichen Teil des Gerichtsbezirks heran. Das ist Bürgernähe ganz wörtlich verstanden! Es liegt auf der Hand, dass Ansprechpartner für die Grundversorgung mit Justizdienstleistungen die Amtsgerichte sind. Die 80 niedersächsischen Amtsgerichte sind die Justiz vor Ort. Sie sind gut erreichbar, und sie sind in den Regionen verwurzelt. Für die Bürger in der Fläche ist ihr Gericht das zuständige Amtsgericht.“
Das Sozialgericht Hildesheim ist zuständig für die kreisfreien Städte Hildesheim und Göttingen sowie für die Landkreise Hildesheim, Holzminden, Göttingen, Northeim und Osterode. Etwa die Hälfte der am Sozialgericht Hildesheim anhängigen Verfahren hat ihren Ursprung in der Stadt Göttingen und den Landkreisen Göttingen, Northeim und Osterode.
Das Modellprojekt der sozialgerichtlichen Gerichtstage und Rechtsantragstelle im Amtsgericht Göttingen soll zunächst bis zum Frühjahr 2017 laufen. Bis dahin wird eine begleitende Evaluierung stattfinden, die auch die Akzeptanz des Angebots bei den Rechtsuchenden einbeziehen wird.
Nds. Justizministerium
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Quelle: Pressemitteilung des Nds. Justizministerium vom 06.04.2016.