(prejus) Fast 33.000 Anträge auf Entschädigung und Rehabilitierung für erlittenes SED-Unrecht. Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sprach auf dem 20. Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Rostock: „Aufarbeitung ist wichtig“.
„Insgesamt knapp 33.000 Anträge auf Entschädigung und Rehabilitation wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 gestellt. Jeder fünfte davon war ein Antrag auf SED-Opferrente. Das zeigt, dass auch 25 Jahre nach dem Untergang der DDR die Zeit der Diktatur weiterhin aufgearbeitet werden muss“, sagte Justizministerin Kuder auf dem 20. Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in Rostock. Sie ist die zuständige Ministerin für SED-Opfer-Rehabilitation.
„Das zugeführte SED-Unrecht ist nicht nur auf Stasi-Inhaftierung zu reduzieren. Vielen DDR-Bürgern sind Berufswege versperrt worden. Es wurden Familien getrennt. Lebensträume wurden zerstört. Für zerstörte Lebensträume gibt es keine Wiedergutmachung. Was wir den Opfern aber schuldig sind, ist die Genugtuung und die Anerkennung. Dafür werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen. Dazu gehören auch Heimkinder, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unter das Rehabilitierungsgesetz fallen. Ich möchte meine Kollegen auf der Justizministerkonferenz davon überzeugen, auch für diese Opfer eine angemessene Lösung zu finden“, so Ministerin Kuder.
Information:
Von den knapp 33.000 Anträgen waren 13.000 Anträge auf berufliche Rehabilitation, von denen gut die Hälfte positiv beschieden wurde. Es wurden 12.800 Anträge auf Kapitalentschädigung für zu Unrecht erlittener Haft gestellt. Nahezu alle wurden genehmigt. Von 6.900 Anträgen auf SED-Opferrente wurden 4.700 positiv beschieden. In Mecklenburg-Vorpommern werden heute insgesamt 3.600 Opferrenten über monatlich 300 Euro gezahlt. Insgesamt hat M-V im Jahr 2015 für Rehabilitierung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz knapp 4,9 Mio. Euro gezahlt.
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Quelle: Pressemitteilung des Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Nr. 23/16 vom 24. April 2016.
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