(prejus) VG Gießen: Anwohner-Klagen gegen Windkraftanlagen in Bad Endbach („Hilsberg“) abgewiesen.
Mit den Beteiligten in diesen Tagen zugestellten Urteilen vom 18.12.2015 – die im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, ergangen sind – hat das Verwaltungsgericht Gießen die fünf Klagen von Anwohnern aus Dautphetal-Holzhausen gegen das Land Hessen betreffend die 4 Windkraftanlagen auf dem Hilsberg (WEA 1, 2, 4 und 5) abgewiesen.
Für diese Anlagen hatte das Regierungspräsidium Gießen mit Bescheid vom 21.03.2013 die Genehmigung zur Errichtung von vier Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-101 mit einer Spitzenhöhe von 185,9 m (Nabenhöhe 135,4 m und Rotordurchmesser 101,0 m) und einer Nennleistung von jeweils 3 MW erteilt. Gegen diese Genehmigung richteten sich die Klagen.
Diese waren erfolglos. In der sehr ausführlichen Begründung der Urteile heißt es jeweils, dass den Klägern ein nachbarliches Abwehrrecht gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hinsichtlich der streitbefangenen Windkraftanlagen auf den Grundstücken in der Gemarkung Bottenhorn der Nachbargemeinde Bad Endbach nicht zustehe, so dass sich diese Genehmigung insoweit als rechtmäßig erweise und die Kläger nicht in eigenen Rechten verletzte. Auch von einer Rechtsvorschriften verletzenden Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht auszugehen.
Die Kosten der Verfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen Gemeinde Bad Endbach haben die jeweiligen Kläger zu tragen. Der Streitwert wurde auf jeweils 15.000,00 € festgesetzt.
Die Entscheidungen (Urteile vom 18.12.2015, Az.: 1 K 845/13.GI u. a.) sind noch nicht rechtskräftig.
Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats nach der Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Zulassung der Berufung beantragen.
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