(prejus) Caritas und KTK fordern Nachbesserungen beim Entwurf zum Gute-Kita-Gesetz.
Caritas und KTK weisen auf Verbesserungsbedarf hin
Der Deutsche Caritasverband und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband weisen auf Verbesserungsbedarf im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung hin. Der vorliegende Entwurf des Familienministeriums bleibt weit hinter den Beschlüssen der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom Mai 2017 zurück, auf die sich auch der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bezieht. Hier war eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen von 5 Milliarden Euro ab 2022 gefordert.
Caritas-Chef fordert gleichwertigen Zugang zur Bildung
„Die Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern, ihr Zugang zu guter Bildung und verlässliche Strukturen für die Familien müssen in ganz Deutschland gleichwertig sein. Daher fordern wir seit Jahren, dass sich der Bund dauerhaft finanziell engagiert“, sagt Caritas-Präsident Peter Neher. „Der aktuelle Gesetzesentwurf, der den Verbänden vorliegt, lässt keine dauerhafte Sicherung der Qualität erkennen.“
Länder sollen dauerhaft Unterstützung vom Bund erhalten
Besonders problematisch sei, dass über 2022 hinaus keine finanzielle Unterstützung der Länder vorgesehen ist, unterstreicht Neher. Auf dieser Grundlage könne nicht erwartet werden, dass die Länder dauerhafte oder zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Das Gesetz bliebe wirkungslos, kritisiert auch der Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes, der Würzburger Domkapitular Clemens Bieber. „Damit es jedes Kind packt, wie von der Ministerin gefordert, brauchen wir bundesweit verlässliche Strukturen für die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen“, fordert der KTK-Vorsitzende. „Dazu ist es notwendig, dass die Länder dauerhaft durch den Bund unterstützt werden.“
Gesetz hat Verbesserungsbedarf
Außerdem sieht der Entwurf vor, die Zuschüsse an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile zu regeln. Damit verzichtet der Bund auf das ursprünglich angedachte Sondervermögen. Sollten Mittel nicht sachgemäß und zweckgebunden eingesetzt werden, hat der Bund keine Möglichkeiten für Korrekturen. „Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden. So wie es jetzt vorliegt, ist es nicht wirklich ein Gute-Kita-Gesetz “, betont Clemens Bieber.
Caritas und KTK-Bundesverband hatten den frühen Vorstoß für ein Qualitätsgesetz von Familienministerin Franziska Giffey zu Beginn der Legislaturperiode begrüßt.
Der KTK-Bundesverband ist ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes. In ihm sind nahezu 8.000 katholische Kindertageseinrichtungen mit über 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern organisiert.
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Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbands e. V. vom 13. August 2018.
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