(prejus) Die Erinnerung an die Willkür zweier Diktaturen macht Fünfeichen so bedeutsam. Justizministerin Katy Hoffmeister hielt anlässlich der Gedenkfeier zum 70. Jahrestag der Schließung aller Spezial- und Internierungslager die Festrede.
„Der Weltfriedenstag ist ein sehr gutes Datum für die Gedenkfeier anlässlich des 70. Jahrestags der Schließung aller Spezial-, Kriegsgefangenen- und Internierungslager in Fünfeichen. Eine Botschaft, die Papst Benedikt XVI. zum Weltfriedenstag 2006 herausgegeben hatte, passt heute ebenso: ‚In der Wahrheit liegt der Friede‘. Heute sind wir der gesamten Wahrheit über diesen Ort so nah wie nie. Denn Fünfeichen war nicht nur ein Lager. Es waren insgesamt fünf Lager in der Zeit von 1939 bis 1948. Zwei Diktaturen haben hier ihre Willkür an Menschen ausgelebt. Die Gedenkstätte Fünfeichen ist darum sehr bedeutsam“, so Justizministerin Hoffmeister in ihrer Festrede zum 70. Jahrestag der Schließung aller Lager in Fünfeichen.
„In Fünfeichen wurden mehr als 135.000 Menschen gefangen gehalten. Tausende Menschen starben an Hunger, Gewalt, Erschöpfung und Misshandlung. Die hier erlittenen Qualen sind für unsere Friedensgeneration unvorstellbar. Hier zeigt sich, was Diktaturen gemein haben: Ihnen ist die Freiheit des Menschen ein Dorn im Auge. Andersdenkende, Andersgläubige und Kritiker wurden hier weggesperrt, damit sie der Gesellschaft nicht ihre Erkenntnisse und ihre Ansichten erklären können, damit sie weder Augen öffnen, noch Ketten sprengen können. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde so gut es geht die Geschichte des sowjetischen Internierungslagers verschwiegen. Erst mit Einzug der Demokratie konnten die Menschen hier im Land darüber sprechen, was sie schon lange ahnten. Ich bin den Initiativen in Neubrandenburg sehr dankbar, dass sie aktiv an die beiden Lagerzeiten erinnern und gerade bei der jungen Generation ein Bewusstsein schaffen, aus der Geschichte lernen, um den Frieden und die Freiheit zu erhalten“, so die Ministerin.
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Quelle: Pressemitteilung Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Nr. 68/18 vom 1. September 2018.
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