Die Kündigung erhalten: Wie muss ich mich verhalten?
Besteht für mich ein Kündigungsschutz?
Wenn man von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt wird, ist dies erst einmal ein riesen großer Schock und muss verarbeitet werden. Doch dann steht man auch schnell vor vielen Fragen und Problemen, was die Finanzierungen angehen. Wie soll ich meine Miete zahlen, was geschieht mit meinem Auto, was kann ich meiner Familie noch bieten? Es gibt die Rechtslage eines Kündigungsschutzes, welches unter das Arbeitsrecht fällt. Mehr dazu erfahren Sie auf derra.eu.
Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht wird in zwei Kategorien aufgeteilt. Zum ersten gibt es das Individualarbeitsrecht, welches den Arbeitsvertrag und das Schutzgesetz für Arbeitnehmer enthält. Dies steht für die Beziehung zwischen dem arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern. Und zum Zweiten das Kollektivarbeitsrecht, welches das Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht und das Betriebsverfassungsrecht beinhaltet. Hier geht es mehr um die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und der gesamten Belegschaft, den Gewerkschaften. Außerdem wird bei den Rechten auch noch unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschieden.
Auch sind die Vorschriften des Arbeitsrechts verstreut auf über viele weitere Gesetze wie das Bundesurlaubs-, Heimarbeits-, Mutterschutz-, Arbeitszeit- und Arbeitssicherheitsgesetz. Die Rangfolge der arbeitsrechtlichen Regelung hat die vorgegebene Reihenfolge Verfassung, Gesetze, Rechtsverordnung, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsvertrag und Direktionsrecht. Diese Reihenfolge darf nur zu Gunsten des Arbeitnehmers geändert werden
Was fällt alles unter das Arbeitsrecht
Unter das Arbeitsrecht fallen weit aus mehr Punkte, als Sie sich jetzt vielleicht vorstellen. Das öffentliche Recht beinhaltet beispielsweise das Sozialrecht, Privatrecht und das bürgerliche Recht. Der Kündigungsschutz beschreibt, wann und warum ein Mitarbeiter gekündigt werden darf und wann dies für den Arbeitgeber nicht gestattet ist. Das Recht beschreibt die Rechte des Betriebs, die betriebsbedingte Kündigung, eine Änderungskündigung und die verhaltensbedingte Kündigung, wenn man sich als Arbeitnehmer nicht entsprechend der Norm benommen hat. Der Arbeitsschutz fällt ebenfalls und das Arbeitsrecht und enthält Rechte für den Arbeitnehmer, wie die Fürsorgepflicht, das Truckverbot und die Sonntagsarbeit, sowie auch was mit den Sozialdaten eines Beschäftigten passieren darf.
Die Hauptbereiche des Schutzes
Zu den Hauptbereichen des Schutzes durch das Arbeitsrecht gehören der Arbeitsschutz, sowie auch der Kündigungsschutz. auch der Gesundheitsschutz für jeden Mitarbeiter wird durch die Gewerbeordnung und jegliche weitere Gesetze gewährleistet, die die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen. Dazu gehört auch, das die Beschäftigten nicht zu viele überstunden leisten dürfen und sich der Arbeitgeber an das Ladenschlussgesetz und somit an das Arbeitszeitengesetz halten muss. Die fällt auch schon unter das Entgeltschutzgsetz, genau so wie das Bundeurlaubsgesetz.
Der Arbeitnehmer ist als durch die Gesetzlage vor vielen Dingen in seinem Beruf geschützt und Versicherungstechnisch abgedeckt. Im Falle einer Kündigung ist es dringend angeraten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Es ist schnelles Handeln erforderlich, um keine Fristen zu verpassen.
Quelle: Pertnermeldung
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