Kündigung vom Arbeitgeber erhalten: Was muss ich tun?
(anwalt-suchportal) Wer von seinem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erhält, steht oftmals unter Schock. Zukunftsplanungen sind über den Haufen geworfen und der komplette Alltag verändert sich. Die meisten Menschen nehmen eine solche Kündigung hin, ohne weiter dagegen vorzugehen. Warum es sich häufig lohnt gegen eine solche Kündigung vorzugehen, was es sonst noch zu beachten gilt und warum Sie einen kompetenten Anwalt aus dem Bereich Arbeitsrecht, wie etwa Flegl Rechtsanwälte, einschalten sollten, erfahren Sie hier.
Gegen außerordentliche oder ordentliche Kündigung vorgehen
Völlig unvorhergesehen flattert durch den Briefkasten die fristlose Kündigung ein – eine Horrorvorstellung für jeden Arbeitnehmer. Gerade für Personen, die bereits längerfristig geplant haben oder gar einen Kredit abbezahlen müssen ist die Kündigung ein besonders harter Schlag ins Gesicht. Doch keinesfalls sollten Sie sich in einem solchen Fall kampflos geschlagen geben. Denn häufig fehlt der fristlosen, außerordentlichen Kündigung die rechtliche Legitimation. Der unliebsame Gang zum Arbeitsamt bleibt Ihnen erst einmal erspart, denn zunächst sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Ein solcher Anwalt prüft zu Beginn, welchen Grund die Kündigung hat.
Denn der Grund ist entscheidend, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob die Kündigung rechtens ist. Als mögliche Gründe kommen das Verhalten des Arbeitnehmers, aber auch speziell personenbezogene Gründe infrage. Auch betriebsbedingte Kündigungen sind denkbar. Der Gesetzgeber sieht in Deutschland vor, dem Arbeitnehmer gegenüber zunächst eine Abmahnung auszusprechen, bevor er gekündigt wird. Hierdurch wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt, beispielsweise sein Verhalten zu ändern. Eine Änderung des Umstandes, der zu der Kündigung führen soll, muss dabei im Bereich des Möglichen liegen, was unter anderem bei Verhaltensweisen des Arbeitsnehmers gegeben ist. In diesem Fall, ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in der Regel anfechtbar.
Achtung: Frist für Kündigungsschutzklage beachten
Personenbedingten Kündigungen, wie etwa durch schwerwiegende Krankheiten, die zu längerer Abwesenheit führen, müssen meist keine Abmahnungen vorausgehen, da diese hier meist nicht zu einer Änderung des Umstandes führt. Dennoch besteht auch hier die Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen. Der Anwalt prüft dann entsprechend, ob die Gründe schwer genug wiegen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Mit einer möglichen Klage sollte allerdings nicht allzu lange gewartet werden, da die hierfür vorgesehene Frist gerade einmal drei Wochen beträgt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren
Im Falle einer fristlosen Kündigung lohnt es sich als Arbeitnehmer in jedem Fall, einen Anwalt einzuschalten, da die Kündigung oft nicht rechtens ist. Sofern die Klage erfolgreich ist, kann erreicht werden, dass die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird. Auch eine Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses ist im Bereich des Möglichen.
Quelle: Partnermeldung
Bildquelle: pixabay.com