Welche neuen Regelungen gelten für Familien 2021?
Neue Gesetzeslage 2021: Kindergeld, Kindesunterhalt, höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und vieles mehr
Zum neuen Jahr sind eine Reihe gesetzlicher Beschlüsse in Kraft getreten, die Veränderungen für Familien bringen. Auch im weiteren Verlauf des Jahres gibt es bereits festgelegte oder zumindest erwartbare Neuerungen. Der Deutsche Familienverband hat eine umfangreiche Ausftellung mit den wichtigstens Gsetzesänderungen 2021 zusammengestellt.
Kindergeld: 15 Euro mehr
Zum 1. Januar ist das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und Monat gestiegen. Das Kindergeld beträgt damit für das erste und für das zweite Kind 219 Euro, für das dritte 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro.
Höhere Freibeträge für Kinder in der Einkommensteuer
Analog zum Kindergeld wurde der Kinderfreibetrag erhöht. Er liegt 2021 bei 5.460 Euro (plus 288 Euro im Vergleich zu 2020). Auch der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ist 2021 um 288 Euro höher und beträgt 2.928 Euro im Jahr.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: dauerhaft 4.008 Euro
Wie für das Jahr 2020 beträgt der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch für 2021 4.008 Euro. Diese Höhe wurde im vergangenen Jahr beschlossen, um die besondere Belastung von Alleinerziehenden in der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Davor lag der zusätzliche Freibetrag für Alleinerziehende bei 1.908 Euro im Jahr zuzüglich 240 Euro für jedes weitere Kind.
Anders als zuerst vorgesehen wird die Erhöhung aber nicht zurückgenommen. Das heißt, dass der Entlastungsbetrag auch über 2021 hinaus bei 4.008 Euro bleibt.
Anpassung steuerlicher Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist zum 1. Januar um 336 Euro gestiegen. Mindestens 9.744 Euro des zu versteuernden Einkommens sind damit in diesem Jahr steuerfrei.
Höherer Kinderzuschlag
Auch der Zuschlag zum Kindergeld ist zum Jahreswechsel gestiegen: Für Eltern, die genügend für sich selbst verdienen, aber nicht für den Bedarf der gesamten Familie aufkommen können, gibt es nun bis zu 205 Euro pro Kind und Monat. 2020 lag der Kinderzuschlag bei bis zu 185 Euro pro Kind und Monat.
Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle 2021 & Unterhaltsvorschuss
Seit 1. Januar gelten neue monatliche Bedarfssätze für Kinder, deren Eltern getrennt sind. Wie hoch der Unterhalt für das Kind ist, steht in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Zahlt die unterhaltspflichtige Person keinen oder nicht genügend Unterhalt, erhält der Unterhaltsberechtigte den staatlichen Unterhaltsvorschuss. Dieser beträgt 2021 monatlich:
bis zu 174 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren (2020: 165 Euro)
bis zu 232 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren (2020: 220 Euro)
bis zu 309 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren (2020: 293 Euro)
Anpassung Grundsicherung
Zum neuen Jahr sind die Hartz-4-Regelsätze gestiegen. Bei Familien heißt das:
446 Euro für Alleinerziehende (plus 14 Euro)
401 Euro pro Person für Paare (plus 12 Euro)
357 Euro für Unter-25-Jährige, die bei ihren Eltern leben (plus 12 Euro)
357 Euro für Volljährige in stationären Einrichtungen (plus 18 Euro)
373 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (plus 45 Euro)
309 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren (plus 1 Euro)
283 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren (plus 33 Euro)
Die Angaben in Klammern geben an, um welchen Betrag sich die Regelsätze erhöht haben.
4 Euro mehr für Schulbedarf
Für Schulmaterial wie Bücher und Stifte bekommen Familien, die beispielsweise Hartz-4-Leistungen oder Kinderzuschlag erhalten, seit dem 1. Januar zusätzlich 4 Euro pro Schulkind. Der Zuschuss für Schulbedarf liegt damit bei 154,50 Euro im Schuljahr. Zukünftig wird diese Leistung jährlich erhöht. Weiteres zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es hier.
Mehr Zeit für Baukindergeld
Die staatliche Förderung für Familien, die ein Eigenheim erwerben wollen, wurde bis 31. März 2021 ausgeweitet. Ursprüngliche Frist war Ende Dezember 2020. Die Bundesregierung begründete die Verlängerung mit der Corona-Pandemie, die Bauanträge und Kaufentscheidungen verzögert habe. Die Frist bezieht sich auf das Datum, an dem die Baugenehmigung ausgestellt oder der Kaufvertrag unterschrieben wurde. Zu beantragen ist das Baukindergeld spätestens 6 Monate nach Einzug. Alle Informationen zum Baukindergeld gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Elterngeldreform 2021
Im Laufe des Jahres sind Reformen beim Elterngeld zu erwarten. Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr beschlossen, dass Eltern einen Monat mehr Elterngeld erhalten sollen, wenn ihr Kind sechs Wochen oder mehr vor dem errechneten Termin geboren wird. Außerdem sollen die Teilzeitmöglichkeiten während des Bezugs von Elterngeld erweitert und der Partnerschaftsbonus vereinfacht werden.
Bei Paaren soll die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld auf 300.000 Euro im Jahr herabgesetzt werden. Aktuell liegt sie bei 500.000 Euro. Den Änderungen müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Schwangerschaft: weniger Ultraschall-Untersuchungen
Seit dem Jahreswechsel sind Untersuchungen mit 3D- und 4D-Ultraschall während der Schwangerschaft nur erlaubt, wenn sie medizinisch begründet sind. Damit sollen Embryos vor unnötiger, potenziell schädigender Strahlenmenge geschützt werden. Die Untersuchung, auch „Baby-Fernsehen“ genannt, war bei werdenden Eltern in der Vergangenheit sehr beliebt und auf eigene Kosten erhältlich.
Masern-Impfung nicht vergessen
Bis 31. Juli müssen auch Kinder, die vor dem 1. März 2020 in einer Kindertagesstätte oder Schule betreut wurden, eine Masern-Impfung nachweisen. Die Impfung ist seit dem 1. März 2020 für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr verpflichtend, wenn sie in eine Gemeinschaftseinrichtung kommen. Das Bußgeld für Verstöße gegen die Masern-Impfpflicht beträgt bis zu 2.500 Euro.
Kinderreisepass: reduzierte Gültigkeit
Kinderreisepässe werden seit 1. Januar nur noch für höchstens 1 Jahr ausgestellt (vorher sechs Jahre). Damit soll die Identität der Kinder besser geschützt werden. Die Kinderreisepässe können jedoch mehrmals um 12 Monate verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr erhalten Kinder aber ausschließlich einen regulären Reisepass.
Der Kinderreisepass enthält weniger biometrische Daten als der reguläre Reisepass und kann nicht elektronisch gelesen werden. Vorteil ist, dass er innerhalb kurzer Zeit ausgestellt wird und kostengünstiger ist. Allerdings wird er von manchen Ländern nicht als Reisedokument anerkannt.
Für bereits ausgestellte Kinderpässe gilt die neue Regelung nicht. Diese behalten ihre Gültigkeit wie vermerkt. Weitere Informationen gibt es beim Personalausweis-Portal.
Mehrwertsteuer: wie gehabt
Seit dem 1. Januar beträgt die Mehrwertsteuer wieder 19 Prozent. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz steigt zurück auf 7 Prozent. Um die Kaufkraft in der Corona-Pandemie anzuregen, waren die Sätze zum Juli 2020 vorübergehend gesenkt worden.
Mehr Kosten beim Heizen und Tanken
Durch die ab diesem Jahr geltende Abgabe auf CO2-Emissionen müssen Familien damit rechnen, dass sie 2021 höhere Kosten beim Heizen haben werden. Betroffen sind Haushalte, die mit Öl oder Erdgas heizen. Auch das Tanken wird teurer. Laut Verbraucherzentrale kommen für eine Beispielfamilie im Einfamilienhaus mit Gasheizung und Auto mit Benzin-Antrieb insgesamt rund 205 Euro Mehrkosten im Jahr zusammen. Bei einer Ölheizung sind es rund 245 Euro.
Pendlerpauschale: 35 Cent ab Kilometer 21
Zum 1. Januar ist die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,35 Euro pro Kilometer (ab 2024: 0,38 Euro) gestiegen. Für die ersten 20 Kilometer ist sie bei 0,30 Euro geblieben. Geringverdienende können die sogenannte Mobilitätsprämie beantragen. Sie beträgt 4,9 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer, das sind 14 Prozent der Entfernungspauschale. Beide Regelungen gelten befristet.
Homeoffice: vorübergehend steuerlich absetzbar
Für 2020 und 2021 können 5 Euro pro Tag im Homeoffice steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Möglich sind aber höchstens 120 Tage (entspricht 600 Euro) innerhalb der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro.
„Soli“ nur noch bei hohem Einkommen
Ein Großteil der Familien profitiert von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar. Gemeinsam veranlagte Paare bis zu einer Einkommenssteuer von 33.912 Euro im Jahr müssen laut dem Institut der deutschen Wirtschaft keinen Soli mehr abführen. Bei Einzelveranlagten liegt der Satz bei 16.956 Euro. Oberhalb dieser Grenzen steigt der Solidaritätsbeitrag schrittweise an. Bei zu versteuerndem Einkommen über 192.818 Euro (Ehepaare) bzw. 96.409 Euro (Einzelveranlagte) gilt weiterhin der volle Satz.
Beitrag Gesetzliche Krankenversicherung steigt
Familien müssen mit höheren Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen, da Zusatzbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze erhöht wurden.
Anpassung des Mindestlohns
Der Mindestlohn ist zum 1. Januar auf 9,50 Euro pro Stunde gestiegen. Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 1. Juli. Dann beträgt der Mindestlohn 9,60 Euro. 2020 lag er bei 9,35 Euro.
Mehr Unterstützung für Ehrenamtliche
Die Höchstgrenzen der steuerfreien Erstattung für Ehrenamtliche sind zum Jahreswechsel von 2.400 auf 3.000 Euro (Übungsleiterfreibetrag) gestiegen. Die Ehrenamtspauschale steigt von 720 auf 840 Euro.
Quelle: Deutscher Familienverband vom 18.01.2021
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